Es klingt wie eine Phrase, doch soll einleitend noch einmal betont werden:
Die Wichtigkeit von Fenstern im Rahmen der Gebäudeerstellung ist nicht zu unterschätzen.
Das betrifft nicht nur deren Eigenschaften in Bezug auf Architektur, Ästhetik und Statik, sondern im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz natürlich auch die potenziellen Dämmeigenschaften. Damit Letztere voll ausgeschöpft werden können, unterstützt die Bundesregierung diese Bemühungen durch die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG), sowohl was Neubauten als auch was Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden betrifft.
Im Folgenden unterrichten wir Sie über Details zu Förderprogrammen, zu den Voraussetzungen, um Förderung zu erhalten, aber auch über den konkreten Prozess der Förderung.
Bevor es überhaupt um die Förderung der Fenstereinbaumaßnahmen geht, sollten wichtige Entscheidungen gefällt werden, um sicherzustellen, dass die Modernisierung optimal zu den jeweiligen Bedürfnissen passt:
Von staatlicher Seite geht es darum, sowohl Sanierungsprojekte als auch Neubauten zu fördern. Die Wege, um staatliche Förderung erfolgreich einwerben zu können, sind aber komplett unterschiedlich und werden nachfolgend im Überblick vorgestellt.
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist für Einzelmaßnahmen an einer Gebäudehülle zuständig. Die Förderung bezieht sich daher immer auf Einzelmaßnahmen. Es geht hier nicht um einen kompletten Neubau oder eine Komplettsanierung. So zahlt das Programm BEG EM zum Beispiel Zuschüsse für die Fenstersanierung, die als Einzelmaßnahme gilt. Zu solchen Einzelmaßnahmen zählen, wie Neuverglasung, Überarbeitung der Rahmen, Herstellung von Gang- und Schließbarkeit sowie Verbesserung der Fugendichtheit und Schlagregendichtheit, was zur Aufwertung der bereits vorhandenen Fenster beiträgt. Das Programm unterstützt auch den Einbau völlig neuer Fenster, wenn belegt werden kann, dass diese die Energieeffizienz eines Hauses verbessern.
WICHTIG: Sie müssen den Tausch der Fenster zunächst komplett finanzieren, das Fördergeld wird erst nach dem Ende des Umbaus ausgezahlt. Sie erhalten zusätzliche 5 % Förderung, wenn Sie einen individuellen Sanierungsplan (iSFP) anfertigen.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Komplettsanierungen, an deren Ende ein Effizienzhaus steht, geht. Dazu vergibt die KfW mit dem Programm „Wohngebäude Kredit ‚Kredit 261‘“ zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss. Sollte die Planung des Fenstertauschs im Rahmen einer Komplettsanierung also darauf hinauslaufen, dass mindestens der Effizienzhaus-Standard Effizienzhaus 85 oder Effizienzhaus Denkmal erfüllt wird, dann lohnt sich die Beantragung eines solchen Kredits.
Wichtig: Die Fenstersanierung ist kreditfinanziert, Rückzahlung eines geringeren Betrags als sonst üblich. Es gibt auch einen Tilgungszuschuss, sodass sich der Kreditbetrag und die Laufzeit auch noch verringern. Der Zinssatz ist auch ein geringerer als sonst üblich.
Auch noch wichtig: Die beiden vorgestellten Programme sind nicht die einzigen Förderungsmöglichkeiten. Abhängig vom Bundesland und/oder der Kommune existieren noch zahlreiche weitere Fördermöglichkeiten, die mit den beiden o. g. Programmen kompatibel sind. Es besteht also die Möglichkeit einer höheren Förderung!
Für den Fall, dass weder das Programm der KfW noch das von BAFA in Anspruch genommen wird, besteht die Option, die Kosten für die Fenstersanierung mithilfe eines Steuerbonus zu reduzieren, der in § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt ist.
In der jährlichen Einkommensteuererklärung können die Sanierungskosten auch dann geltend gemacht werden, wenn die neuen Fenster bereits installiert sind. Damit ist es möglich, über einen Zeitraum von drei Jahren 20 % der Kosten für die Fenstersanierung mit einer maximalen Begrenzung von 40.000 Euro zu sparen. Der Förderbetrag wird von der Einkommensteuer abgezogen.
Der Fenstertausch muss nachweislich die Energiebilanz des bestehenden Gebäudes verbessern. Das gesteigerte Niveau muss von Fachexperten ermittelt werden.
Der Fenstertausch ist eine Einzelmaßnahme.
Die umfassende Sanierung des Gebäudes hat den Standard eines Effizienzhauses als Ergebnis. Als Mindestgröße gilt das Effizienzhaus 85. Je niedriger die Zahl, umso geringer der Energiebedarf und damit umso höher der Tilgungszuschuss.
Werden erneuerbare Energien eingesetzt, können weitere Fördermittel erhalten werden.
Die KfW fördert auch die Sanierung von Denkmälern und Gebäuden mit einer besonderen Bausubstanz.
Es muss ein verbindlicher Lieferungs- und Leistungsvertrag (mit Leistungen und Terminen) mit dem Fensterbauer-Unternehmen geschlossen sein.
Privatpersonen, Eigentümer, Freiberufler Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsbaugenossenschaften (kommunale) Unternehmen, Verbände, Kommunen, Organisationen und Vereine.
Für das KfW-Förderprogramm ist ein gelisteter Energieeffizienz-Experte* erforderlich, dessen Kosten zur Hälfte gefördert werden. Der Fenstertausch muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen, die von der KfW detailliert festgelegt werden. Alle Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden, Eigenleistung ist nicht förderfähig.
Der Förderantrag muss vor Baubeginn bei der KfW eingereicht werden. Planungs- und Beratungsleistungen sowie das Einholen von Angeboten sind vorab förderfähig.
* Einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten oder Energieberater finden Sie auf der Website der Deutschen Energie-Agentur (dena) unter energie-effizienz-experten.de. Die Beauftragung eines durch dena zugelassenen Fachmanns stellt sicher, dass die Maßnahmen einer gewissen Qualität entsprechen, denn dieser ist ein Experte auf seinem Gebiet und mit den technischen Mindestanforderungen sowie den Förderrichtlinien vertraut.
Effizienzhaus | Tilgungszuschuss in % | Betrag |
Effizienzhaus 40 | 20 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 24.000 Euro |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse | 25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 37.500 Euro |
Effizienzhaus 55 | 15 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 18.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse | 20 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 30.000 Euro |
Effizienzhaus 70 | 10 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 12.000 Euro |
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse | 15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 22.500 Euro |
Effizienzhaus 85 | 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 6.000 Euro |
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 6.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
Ganz gleich, welche Förderung in Betracht gezogen wird, der Einbau neuer Fenster wird nur dann gefördert, wenn diese einen Uw-Wert* von höchstens 0,95 W/(m2K) haben. Diese Anforderungen erreichen lediglich dreifachverglaste Fenster.
Werden Fenster nicht komplett erneuert, sondern nur ertüchtigt, also werden die Scheiben getauscht, dann ist ein Wert von maximal 1,3 W/(m²K) zulässig. Für barrierearme, einbruchhemmende, schall- und brandschützende Fenster sowie solche mit durchschuss-, durchbruch- und sprengwirkungshemmenden Eigenschaften gilt ein Wert von 1,1 W/(m²K). Bei Baudenkmalen werden auch Werte von 1,4 und sogar 1,6 W/(m²K) akzeptiert.
Als genereller Hinweis gilt: Bei einer Einfachverglasung liegt der U-Wert meist zwischen 5 und 6 W/(m²K), bei Zweifachverglasung bei etwa bei 1,1 bis 1,4 W/(m²K), bei Dreifachverglasung unter 1,1 W/(m²K).
* Der Uw-Wert ist der „Wärmedurchgangskoeffizient“, dieser beschreit den Wärmestrom durch ein Bauteil, wenn es zwei Bereiche mit verschiedenen Temperaturen voneinander abgrenzt. Somit zeigt dieser Wert, wie gut ein Bauteil die Wärme dämmt. Je höher der Wert, desto schlechter ist die Dämmung, denn es kommt mehr Wärme durch das Bauteil. Für Fenster gilt der Uw-Wert, das w steht hierbei für Window und gibt den Uw-Wert der Fenster inklusive Profil, Glasrandverbund und Verglasung an. Wichtig ist, dass in Angeboten oftmals nur der Uw-Wert des Glases angegeben wird, dieser ist für den Förderantrag nicht ausreichend.
Die Ug-Werte (Dämmwerte der Fensterscheiben, g für Glas) zeigen deutliche Unterschiede zu den Uw-Werten. Der Ug-Wert bei einer Zweifachverglasung liegt bei 1,1 W/(m²K) und bei einer Dreifachverglasung bei 0,6 W/(m²K). Allerdings ist der Dämmwert des gesamten Fensters (Profile, Verglasung und Glasrandverband) entscheidend, dieser zeigt, dass die Unterschiede nicht mehr so gravierend sind. Der Uw-Wert bei einer Zweifachverglasung liegt bei 1,3 W/(m²K) und bei einer Dreifachverglasung bei 0,95 W/(m²K). Letzterer Wert ist für die Förderung unabdingbar.
Als Erstes erstellt das bevollmächtigte oder ausführende Fachunternehmen oder der eingebundene Energieeffizienz-Experte eine sogenannte technische Produktbeschreibung (TPB), in der die Maßnahme erläutert wird. Rechnungen und Nachweise müssen ebenso vorliegen. Für die technische Projektbeschreibung stellt das BAFA ein elektronisches Formular zur Verfügung, das vom Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmer ausgefüllt werden muss. Ist die Erstellung des TPB vollzogen, erhält der EEE oder der Fachunternehmer eine TPB-ID, die die Grundlage für die Antragstellung bildet. Der eigentliche Antrag wird dann über das elektronische Antragsformular gestellt. Das BAFA sieht grundsätzlich den Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmer als Bevollmächtigten vor. Das kann aber auch vom Auftraggeber übernommen werden. Das BAFA prüft die Unterlagen. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung der Fördermittel. Der Zuschuss für die Energieberatung, sofern eine genutzt wurde, wird direkt vom Energieeffizienz-Experten beim BAFA beantragt.
Um den Fenstertausch bei der KfW zu beantragen, erstellt der Energieeffizienz-Experte eine „Bestätigung zum Antrag“, die an die Bank oder Sparkasse geht. Nach dem Fenstertausch bestätigt er die Umsetzung mit einer „Bestätigung nach Durchführung“, sodass die Förderung ausgezahlt werden kann.
Es ist unbestritten, dass der Austausch von Fenstern nicht nur den Gesamteindruck einer Immobilie aufwertet, sondern auch positiv zur Energiebilanz beiträgt und damit den gesetzlichen Vorgaben und dem Klimaschutz Rechnung trägt. Die Energieexperten werden dazu raten, bei neuen Fenstern auf eine Dreifachverglasung zu setzen, wenn es die konkreten Gegebenheiten zulassen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, zum Beispiel wenn die Fassade des Hauses nicht gedämmt ist. Denn grundsätzlich gilt, dass die Dämmung der Fassade und des Dachs besser sein muss als die der Fenster, sonst werden feuchte Wände und infolgedessen Schimmel an den Wänden aufgrund Tauwasserbildung riskiert. Nach der Entscheidung für neue Fenster muss dann noch einmal die Entscheidung für eine Förderung getroffen werden.
Handelt es sich beim Fenstertausch um eine Einzelmaßnahme, bietet sich die Förderung durch die BAFA an, geht es um das gesamte Gebäude, dann spricht dies für die KfW-Förderung, insofern sichergestellt ist, dass am Ende mindestens ein Effizienzhaus 85 (oder ein Effizienzhaus Denkmal) entsteht.
Wir raten allen dazu, sich über die Fördermöglichkeiten, die zusätzlich mit regionalen und kommunalen Fördermöglichkeiten kombiniert werden können, zu informieren und den Aufwand der Antragstellung nicht zu scheuen. Es lohnt sich! Sollten Sie hierzu Fragen haben, dann wenden Sie sich gerne an uns!
Anmerkung: Die Angaben der Informationen erfolgen ohne Gewähr und sind von 01/2024. Diese Seite dient nur zu Ihrer Information und kann nicht die Beratung durch einen geschulten Energieberater ersetzen.
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